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Kann sich Europa leisten, das Billigste statt des Besten zu wählen?

Meine These

Bei Planungs-, Beratungs- und Ingenieurleistungen muss die Qualität deutlich vor dem Preis gewertet werden. Wer hier am billigsten ausschreibt, spart am falschen Ende.

Was die Kommission vorschlägt

Am 9. September 2026 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für einen Public Procurement Act vorgelegt. Er soll die drei bisherigen Vergaberichtlinien in einer Verordnung bündeln. Öffentliche Auftraggeber in der EU geben nach Angaben der Kommission rund 2,6 Billionen Euro pro Jahr aus.

Nach den veröffentlichten Eckpunkten sind vorgesehen:

  • ein einheitliches Regelwerk statt drei Richtlinien
  • weniger Vergabeverfahren (drei statt fünf)
  • als Regelfall das beste Preis-Leistungs-Verhältnis statt des niedrigsten Preises, mit einer Mindestgewichtung der Qualitätskriterien von 30 Prozent
  • ein Rahmen für eine europäische Präferenz
  • erweiterte Ausschlussgründe für Bieter

Parlament und Rat verhandeln voraussichtlich bis 2027.

Warum der Preis hier das falsche Kriterium ist

Wenn die öffentliche Hand Planung oder Ingenieurleistungen einkauft, kauft sie keine Ware, sondern Entscheidungen. Das Honorar für die Planung ist im Verhältnis zu den Kosten, die später in Bau und Betrieb entstehen, vergleichsweise klein. Die Entscheidungen darin wirken aber über Jahrzehnte.

Das Ergebnis einer solchen Leistung lässt sich vor dem Zuschlag nicht wie eine Ware vergleichen. Ein Preiswettbewerb belohnt dann vor allem knappe Kalkulation und nicht die bessere Lösung.

Wo nachgebessert werden muss

1. Die Gewichtung. Dass Qualität künftig mitzählt, ist richtig. Eine Untergrenze von 30 Prozent lässt aber rechnerisch weiterhin Raum dafür, dass der Preis den größeren Teil der Wertung ausmacht. Für geistig-schöpferische Leistungen muss die Qualität klar überwiegen.

2. Die Kriterien. Qualität darf keine Formalie sein. Die Kriterien müssen nachprüfbar sein und sich auf die Leistung selbst beziehen, etwa auf das Lösungskonzept und die Erfahrung mit vergleichbaren Aufgaben.

3. Weniger Bürokratie. Ein Regelwerk statt drei hilft nur, wenn es nicht durch zusätzliche nationale Vorgaben wieder aufgebaut wird.

4. Fairer Wettbewerb. Eine europäische Präferenz darf nicht dazu führen, dass kleine und mittlere Büros faktisch keine Chance mehr haben, sich zu bewerben.

Worauf es jetzt ankommt

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss erarbeitet eine Stellungnahme zu dem Vorschlag, an der ich als einer der Berichterstatter beteiligt bin. Die Frage der kommenden Monate lautet, ob Parlament und Rat der Qualität am Ende wirklich Vorrang geben oder ob der Preis durch die Hintertür das entscheidende Kriterium bleibt.

Stand: Oktober 2026.